Allgemeine Geschäftsbedinungen
*Erstellt durch Punkte des SBF und Individueller Umsetzungen von Christina Fankhauser Fotografie

Für die Reproduktion jeglicher Elemente ist die schriftliche Zustimmung der Urheberrechtsträger/Christina Fankhauser im Voraus einzuholen!

Bei Allgemeinen Geschäftsbedingungen wird ein geregelter Interessenaustausch zwischen dem Fotografen und des Kunden erreicht. Folgende AGB sind vom Auftraggeber (genannt Kunde) sorgfältig zu lesen und vollumfänglich in Kenntnis zu nehmen. Ohne Widerspruch vor dem gesetzten Auftragsbeginn gelten diese als akzeptiert.

I: Urheberrecht
1. Die Fotografin (Christina Fankhauser) besitzt immer volles Urheberrecht an allen von ihr hergestellten Fotoprodukten.
2. Der Kunde erhält nach vollständiger Bezahlung und Abgabe der Bilddateien die Privaten Nutzungsrechte. Das Urheberrecht bleibt bei der Fotografin.  Eine Nachbearbeitung durch den Kunden oder Dritte sowie Kommerzielle Nutzungen jeglicher Art sind nicht gestattet.
3. Bei speziellen Nutzungen durch den Kunden, beispielsweise eigene Website, öffentliche Netzwerke, behält sich die Fotografin das Recht, als Urheber erwähnt zu werden.(
www.christinafankhauser.ch / Christina Fankhauser Fotografie)
 

II: Honorar / Vergütungen
1. Sämtliche Angebote von Christina Fankhauser Fotografie werden durch unverbindliche Preise geregelt. (www.christinafankhauser.ch/preise)
2. Preisänderungen sind stets vorbehalten.
3. Der Kunde hat die Möglichkeit, Fotoshootinggebühren auf folgende Wege zu begleichen: Vorauszahlung, Barzahlung vor Ort.
4. Alle fotografischen Arbeiten bleiben bis zur vollständigen Bezahlung, Eigentum der Fotografin.
5. Fehlende Terminstornierungen innert der festgelegten Frist an die Fotografin werden mit einem Ausfallhonorar zu Lasten des Kunden verrechnet. (Absatz V.2)
 

III: Fahrspesen/Nebenkosten
1. Allfällige Nebenkosten wie Fahrspesen sind zusätzlich vom Auftraggeber (Kunde) zu tragen, sollte die Fotografin ihre Üblichen Auftragsgebiete (Zofingen, Strengelbach, Brittnau, Vordemwald) verlassen müssen.
2. Fahrspesen für anderweitige Locations werden pro Weg zu 1.50CHF/KM verrechnet
3. Spezielle Wünsche mit dementsprechenden Requisiten müssen vom Kunden organisiert und finanziert werden.

 

IV: Terminbuchungen
1. Der Kunde trägt Verantwortung, zeitgerecht am vereinbarten Treffpunkt mit allen Beteiligten zu erscheinen.  Eine frühzeitige Ankunft von 5-10 Minuten wird im Sinne der Fotografin sehr geschätzt.
2. Bei Verspätungen wird die Fotografin, die ihr noch zur Verfügung stehende Zeit mit allen Mitteln zum Besten umsetzen. Die Fotografin ist nicht verpflichtet, die verlorene Zeit anzusetzen oder eine Preisreduktion zu erstatten.

 

V: Stornierungen / Ausfälle / Krankheit
1. Kann ein Termin nicht wahrgenommen werden, ist dieser 48 Stunden vor dem Termin durch den Kunden bei der Fotografin zu stornieren oder zu verschieben.
2. Geschieht keine Stornierung oder Verschiebung innerhalb dieser Frist, kommt der Kunde seiner Verpflichtung nicht nach und hat dem Fotografen eine Entschädigung der bereits anfallenden Vorbereitung zu erstatten ( Auch durch Drittkosten). Diese bemisst sich auf Basis der zur Zeit des Vertrags-schlusses geltenden Tarifs des SBF und beträgt 50% des Honorars, welches gemäss Tarif für die Ausführung der ausgefallenen Aufnahmesitzung geschuldet wäre.
3. Die Fotografin behält sich das Recht, bei Krankheit des eigenen Kindes ihrerselbst, Notfall, Todesfall der eigenen Familie oder Schlechtwetterprognosen für Outdooraufnahmen eine Sitzung zu verschieben. Der Kunde wird so schnell als möglich in Kenntnis gesetzt und die Aufnahmesitzung wird zum schnellstmöglichen Termin aufgeholt.
4. Da Die Fotografin ausschliesslich mit Neugeborenen, Kleinkindern und Schwangeren arbeitet ist bei Grippe / Schwerer Krankheit des Kunden / Hoch ansteckenden Kinderkrankheiten, ein Termin unbedingt in festgelegter Frist in Gegenseitigem Interesse zu verschieben. Sollte dies nicht geschehen und die Fotografin nimmt von der Krankheit erst beim Tag des Fotoshootings teil, wird das Shooting storniert. Ebenfalls ist die Fotografin verpflichtet bei eigener Krankheit die Kunden zu informieren und den Termin zum Wohle aller zu verschieben.
5. Sowohl Fotografin als auch Auftraggeber (Kunde) ist berechtigt eine Terminreservierung zu stornieren, sollte die Chemie beider Parteien nicht miteinander harmonieren oder das Interesse/Ansichten beider Parteien zu unterschiedlich sein, um eine Durchführung möglich zu machen.

 

VI: Leistungen
1. Sämtliche Bildgestaltungen/ Bildbearbeitungen/ Bildkomposition/ Lichtgestaltung/Positionierungen/Bildabgabe/ Dekoration unterliegen der Durchführung und Kenntnis der Fotografin.
2. Der Kunde kann Wünsche oder Anregungen vorgängig mit der Fotografin besprechen. Diese werden nach Können / Wissen der Fotografin besprochen und durchgeführt.
3. Die Fotografin ist nicht immer in der Lage, Bilder in vollster Zufriedenheit des Kunden zu erstellen. Dies kann durch Neugeborene /Kleinkinder /Kinder, welche durch die Laune der Natur nicht mit der Fotografin oder der Gesamtsituation kooperieren möchten, der Fall sein. Charakter, Temperament, Gemütszustände, Aktivität oder unvorteilhafte Gesichtszüge liegen nicht in der Kontrolle der Fotografin.
4. Durch die Erfahrung wird die Fotografin stets ihr Bestes tun, um Kinder zum Shooting zu motivieren. Eine Reizüberflutung durch Musik, Zurufe, Handyvideos etc. durch die Eltern sind bitte zu unterlassen, ausser die Fotografin besteht auf Mithilfe. Druckausübung auf die Kinder sind ebenfalls zu unterlassen, da dies meist Kontraproduktive Auswirkungen hat.
5. Sollte im unwahrscheinlichen Falle, die Aufnahmesitzung zeitlich voll ausgenutzt und trotz jeglicher Bemühungen wenige oder keine Fotografien zustande gekommen sein, ist der Kunde verpflichtet das vollständige Honorar zu begleichen.
6. Bei Schwangerschafts und Neugeborenenaufnahmen liegt die Sicherheit an höchster Stelle. Die Durchführung gewisser gewünschter Positionen und Stellungen werden von der Fotografin daher nicht durchgeführt oder nur im Ermessen und dem Können der Fotografin zum Besten umgewandelt.

 VII: Bildauswahl
1. Der Kunde erhält nach der Aufnahmesitzung über folgenden Anbieter (
www.picdrop.de) eine passwortgeschützte, durch die Fotografin aussortierte, unbearbeitete Bildergallerie mit den Besten Bilder. Diese Bilder sind mit Wasserzeichen versehen und für den Download gesperrt, da es sich nicht um das definitive Endprodukt handelt. Alle Bilder sind immer noch Eigentum der Fotografin. Die Bildergallery dient alleinig der Auswahl der im Paketpreis vorgegebenen Stückanzahl Fotos, die dem Kunden zustehen und noch durch die Bearbeitung der Fotografin vollendet werden. Das Kopieren oder Fotografieren, verbreiten der Bilder dieser Gallerie ist verboten.
2. Verstösst der Kunde gegen diesen Vorsatz, kann und wird die Fotografin pauschal Schadenersatz in Rechnung stellen.
2.1: Wünscht der Kunde weitere Bilder, wird pro Bild inklusive Bearbeitung 20.00CHF verrechnet.
3: Die Bearbeitungszeit dauert in den Regel 2- bis maximal 4 Wochen und wird als Onlinedownload (
www.picdrop.de) dem Kunden abgegeben.

VIII: Bildbearbeitung / Bildabgabe
1: Die Bildbearbeitung setzt sich aus Folgenden allgemeinen Punkten zusammen und wird in erster Linie Natürlich und authentisch gehalten. Eine komplette Typveränderung entspricht nicht der Philosophie der Fotografin:

Anpassung des Bildzuschnitts wenn nötig / Anpassungen von Helligkeit, Farbe, Kontrast, Schärfe / Entfernung von der Fotografin selbst im Weg stehenden Gegenstände wie Kabel, Lampen, Füsse etc. / Feine Hautretusche / Entfernung von Pickelchen, Kratzer, Rötungen , Verfeinern von Schwangerschaftsstreifen.
2. Die Fotografin ist nicht verpflichtet, ganze Kleidungsstückfarben zu ändern bzw. zu reparieren, Gliedmassen anzusetzen, Fettpolster radikal zu minimieren, Gesichtsausdrücke zu tauschen, Wiedererkennungsmerkmale wie Lachfältchen, Muttermale, Storchenbisse oder Sommersprossen komplett zu entfernen.
3. Der Kunde erhält die im Paket beinhalteten und retuschierten Bilddateien in Hoher, vollaufgelöster Bildqualität. Diese werden passwortgeschützt durch einen Onlinedownload über
www.picdrop.de zur Verfügung gestellt.
4. Die Gallery bleibt für den Kunden 4 Tage für den Download zur Verfügung. Nach Ablauf dieser Frist wird die Gallery kommentarlos gelöscht.
5. USB-Sticks werden nur noch in Ausnahmefällen abgegeben und werden dem Kunden in Rechnung gestellt.
6. Die Fotografin handelt keine unbearbeiteten Bilddateien oder Rohdateien dem Kunden aus. Abgegeben werden die im Paket angegebene Anzahl Fotos. Weitere Bilder sind per Bestellung möglich.

 

 IX: Gutscheine
1. Gutscheine, welche durch den Kunden eingekauft werden, besitzen kein Verfalldatum. Es sei denn, die Firma Christina Fankhauser würde nicht mehr bestehen.
2. Gewonnene Gutscheine durch Wettbewerbe/Verlosungen von Christina Fankhauser müssen innert 2 Jahren eingelöst werden. Verfallene Gutscheine sind nicht mehr gültig.
3. Gutscheine werden nicht ausgezahlt
4. Gutscheine sind, wenn nicht speziell vermerkt: Nicht kumulierbar/übertragbar oder auf Aktionen anwendbar.
5. Kann ein Betrag mit einem Gutschein nicht gedeckt werden, ist vom Kunden die Differenz zu begleichen.
6. Bei Mini-Shootings können keine Gutscheine angewendet werden.

 

X: Datenschutz
1. Zur Geschäftlichen Kommunikation werden personenbezogene Daten des Kunden gespeichert. Persönliche und Vertrauliche Daten werden nicht an Dritte weitergegeben.
2. Veröffentlichungen/ Veranschaulichungen/Verweigerung der produzierten Bilder über öffentliche Netzwerke/Ausstellungen werden individuell im Einvernehmnis mit dem Kunden schriftlich festgehalten.
3. Die Fotografin lehnt jede Haftung für Namensnennungen/ Markierungen oder weiterveröffentlichung der abgebildeten Personen auf Sozialen/Öffentlichen Netzwerken durch Drittpersonen/Familienangehörige/Freundeskreis ab.

 

XI: Haftungsbeschränkung
1.Die Fotografin haftet einschliesslich Mängelhaftung nur bei vorsätzlicher und Grobfahrlässiger Arbeitsweise.
2.Der Kunde hat allfällige Mängelrüge innert 5 Werktagen ab Lieferdatum der Produkte schriftlich einzureichen. Geschieht dies nicht innerhalb der Frist, gelten die fotografischen Arbeiten als genehmigt und jegliche Ansprüche verfallen.

 

XII: Mobiltelefone
1. Allgemein gilt: Um Privatsphäre und Sicherheit der Fotografin zu gewährleisten, sind private Videoaufnahmen/Videotelefonie und Handyfotografien während einer Aufnahmesitzung nicht gestattet.
2. Damit Kinder und Fotografin sich aufeinander konzentrieren können und nicht durch Ablenkung von Videos oder Musik gestört werden, sind Mobiltelefone in der Tasche aufzubewahren.
2. Bei Neugeborenen/Kleinkindershooting sind nur nach Absprache mit der Fotografin 1-2 Handyfotos als Erinnerung gestattet.

 

 

Für die Sorgfältige Einsicht in die AGB von Christina Fankhauser danke ich Ihnen herzlichst. Ohne Widerspruch vor dem gesetzten Auftragsbeginn gelten die AGB als gelesen und akzeptiert.


Christina Fankhauser
Januar 2019